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FinanzPlaner. | HonorarBerater.        In Wiesbaden, Frankfurt und Mainz | Rhein-Main (Bundesweit).

HonorarBerater. | "Reinste Form" der HonorarBeratung!

Eine strategische, ob ganzheitliche Finanz- oder ThemenPlanung (Projekt) durch einen qualifizierten, d.h. akkreditierten und zertifizierten FinanzPlaner erfolgt rein auf HonorarBasis. Als HonorarBeratung, so wie bei Rechts- und Steuer und Unternehmensberatern.​​

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Es ist somit rechtlich klar, dass ein FinanzPlaner die "reinste Form" der HonorarBeratung in der Beratungsdienstleistungen | Finanzwelt darstellt.

 

Insbesondere, aufgrund Ihrer klaren rechtlichen Trennung zwischen:

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und

  • Vermittlung von FinanzProdukten (Umsetzung).

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Eine Vermittlung im Markt, bedarf keiner FinanzPlanung. Erst recht von keinem akkreditierten und zertifizierten FinanzPlaner.

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Aus diesem Grunde ist eine strategische FinanzPlanung die "reinste Form" der Honorarberatung.

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Erst nach dem Abschluss einer strategischen Finanz-, ThemenPlanung (Projekt), welche auch die Beratung zu Produktgattungen beinhaltet, kann - wohlgemerkt - nicht muss, die Beratungsdienstleistung zu dem Wunsch führen, nach Umsetzung dieses Planes.

Eine - separate - anschließenden Umsetzung Ihres Planes führt dann zu einer detaillierten Ausschreibung, so dass - wen gewünscht -die bestmöglichen Produktlösungen auch vermittelt werden können.​

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Die strategische FinanzPlanung endet somit erst wenn es um konkrete Produkte geht und ggf. deren möglichen Vermittlung sowie deren ggf. anschließender Betreuung (z.B. in einer AnlageBeratung oder VermögensBeratung).​ 

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Zur Umsetzung finden Sie u.g. weitere Informationen.

​​​​​​​​Fast Facts. |  Honorarberatung bei Carsten R. Streb e. K.

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  • Carsten R. Streb e. K. ist ein Beratungsunternehmen und bietet finanzplanerische HonorarBeratung an.

  • Eine Analyse Ihrer individuellen Lebensplanung, Ihrer finanziellen Verhältnissen (IST) und Ihrer finanziellen Ziele (SOLL) stellt die Basis unserer Zusammenarbeit dar.

  • Wir erarbeiten Ihren individuellen Finanz- , ThemenPlan (Anlage- oder RuhestandsPlan, ...) oder Lösungen für einzelne finanzielle Projekte.

  • Carsten R. Streb e. K. erbringt seine FinanzPlanung als Honorarberatung und erhält hierfür keine weiteren Honorierungen (Provisionen oder Courtagen) von Dritten.

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Was ist Honorarberatung?
Was für eine Qualifikation sollte ein Honorarberater haben.

Die HonorarBeratung ist eine Beratungsdienstleistung durch einen unabhängigen und bestmöglich qualifizierten Berater (Dienstleister).

 

Ein HonorarBerater wird allein durch ein Honorar von den Beratungsempfangenden (Konsument) honoriert. Das heißt:

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  • Es erfolgen keine oder weiteren Honorierungen Dritter 

  • Es bestehen keine geschäftlichen Verflechtungen zu Produktherstellern (oder Vertriebseinheiten)

 

Bei einer Honorarberatung, können Sie somit eine Dienstleistung rein in Ihrem Interesse erwarten.

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Allerdings soweit so gut!

Was sollten Sie im Bereich: Finanzdienstleistungen Folgendes besser beachten:

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Seitens des Gesetzgebers gibt es kein staatlich regulierten oder examinierten FinanzBerater oder HonorarBerater wie z. B. im Bereich Rechtsberatung: Rechtsberater und im Bereich Steuern: Steuerberater. Der Begriff HonorarBerater, als solches, gibt Ihnen a. keine Klarheit für welchen Bereich und b. leider erstrecht keine Antwort über die letztendliche Qualifikation des Beraters.

Im Bereich Finanzen gibt es leider darüber hinaus eine Vielzahl von unterschiedlichsten Qualifikationen für FinanzBerater.

 

Aus diesem Grunde sollten sich genau überlegen, welchen HonorarBerater mit welchen theoretischen Qualifikationen aber auch praktischer Erfahrung Sie für Ihre gewünschte Beratungsdienstleistung wählen.

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Wir als Carsten R. Streb e. K. wollen für unsere Mandanten Klarheit, Transparenz und gerade aus diesem Grunde eine Grundlage für Vertrauen schaffen. Aus diesem Grund sind wir ein qualifizierter, d.h. akkreditierter und zertifizierter FinanzPlaner des Financial Planer Standard Board e. V. (FPSB e. V.).

Das bedeutet, dass wir eine internationale, nachvollziehbare und hochwertige Qualifikation | Akkreditierung und Zertifizierung Ihnen bieten können und darüber hinaus nach festgelegten Beratungsgrundsätzen arbeiten und uns im besonderen an die Standes- und Ethikregeln unseres Verbandes halten.

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Als finanzplanerischer Honorarberater sind wir auch im Verbund deutscher Honorarberater | VDH registriert und in deren Honorarberater-Register (VDH) zu finden.

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Wir können Ihnen nur empfehlen sich genau zu überlegen, welchen Berater oder ggf. vermeintlichen "FinanzBerater" oder auch "HonorarBerater" Sie für sich und und Ihre Dienstleistung wählen.​

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Gerne gehen wir für Sie hierauf im Detail ein und Sie können uns kennen lernen.

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Wir streben nach Ihrem finanziellen Glück.

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Carsten R. Streb e. K.

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Carsten R. Streb | EMBA | CFP®  und EFA®â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹â€‹

FinanzBerater_Deutschland_Übersicht.

Mehrwert | Finanzplanerischer Honorarberatung:​​

Individualität.

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Unser ganzheitlicher finanzplanerischer Beratungsansatz auf HonorarBasis bietet Individualität (maßgeschneiderte Lösungen). Ernsthaft individuelle, d.h. bessere und effizientere Finanz - Entscheidungen aufgrund Ihres individuellen Finanz-, Themen oder ProjektPlanes. 

Effizienz.

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Aufgrund unserer Profession arbeiten wir tagtäglich an der Effizienz Ihres FinanzPlanes.

Ausgangsbasis ist auch Ihre KostenEffizienz. Wir erhalten durch Klarheit und Transparenz einen bestmöglichen Überblick über anfallende Kosten und die bestmögliche Effizienz (GesamtkostenQuote).

Lernen Sie bei uns auch den Unterschied zwischen Kosten und Investitionskosten kennen.

 

Allerdings darüber hinaus arbeiten wir in gleicher Intensität an der Anlage-, Steuer- und VerhaltensEffizienz Ihres FinanzPlanes.

Zeit.

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Unsere HonorarBeratung führt sie an Ihre Ziele.
Für ein glücklicheres, gesünderes und wohlhabenderes Leben (Lebensqualität). 

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Mehr:

  • Vertrauen.     

  • Innerer Frieden (Finanziell).

  • Erfolg | Gefühl etwas erreicht zu haben.

  • Zuversicht.

​Wir streben nach Ihrem finanziellen Glück.

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Ihr finanzplanerischer HonorarBerater.

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Carsten R. Streb | EMBA | CFP®  und EFA®

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Umsetzung | Honorarberatung.     Finanz-, ThemenPlan oder Projekt.

​Unser finanzplanerischer Ansatz, sowie unsere langjährige theoretische und praktische Erfahrung ermöglichen es uns, unsere Mandanten ganzheitlich in den Bereichen Anlage, Versicherung und Kredit, sowie Immobilien zu beraten.

 

Carsten R. Streb e. K. hat - neben seinem akkreditierten und zertifizierten FinanzPlaner - hierfür alle entsprechenden Industrie- und Handelskammer Erlaubnisse (Gewerbeerlaubnisse):

 

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Anlage

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  • Honorar-Finanzanlagenberater § 34 h Absatz 1, Seite 1 Nummer 1 – 3 (GewO)

 

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Wichtig: Dies bedeutet, dass auch die Umsetzung und Vermittlung Ihrer Anlagen, ebenso wie die Beratung auf HonorarBasis erfolgt. Carsten R. Streb  e. K. erhält hierfür als Honorar-Finanzanlagenberater keine andere Honorierung. 

 

D.h. neben der FinanzPlanung läuft das grundsätzliche Geschäftsmodell von Carsten R. Streb e. k. auf HonorarBasis.

Da wir allerdings auch eine Beratung in Versicherungsanlagen und z.B. auch zu Unternehmens- und Immobilienanlagen anbieten haben wir auch traditionell bedingt folgende Zulassungen.

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Versicherung und Kredit

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  • "Bis auf Weiteres (in Kürze)" Versicherungsmakler § 34 d Abs. 1 (GewO) | Aktuell im Ummeldungsprozess zu: Versicherungsberater. 

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  • Immobiliardarlehensvermittler § 34 i Absatz 1 Satz 1 (GewO)

 

Wichtig: Dies bedeutet, dass Ihnen Carsten R. Streb e. K., neben Vermittlung von Versicherungsanlagen gegen Honorar oder einer vermittlungsunabhängigen Beratung auf Honorarbasis (Einzelfälle), aktuell noch Courtage von dritten d.h. z. B. Produktanbietern – nach Vereinbarung mit dem Mandanten – als traditioneller Makler annehmen kann.

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Unabhängig von unserer Honorierung, ist uns das alleinige Interesse unserer Mandanten ausschlaggebend für unsere Beratung und Empfehlung.

 

Ergänzende Information | Insbesondere zur rechtlichen Klarstellung: 

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In unserer Profession und übergeordneten Dienstleistung der FinanzPlanung und der bei Bedarf ggf. darauf folgenden Anlageberatung und Vermögensberatung,- verwaltung sind wir:

 

Frei von Interessenkonflikten und unabhängig.

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Da wir Sie je nach individuellen Bedarf - ganzheitlich beraten - d.h. auch in Sachen Versicherungen (Versicherungsanlagen, biometrische Versicherungen | z.B. Risikoleben-, Berufsunfähigkeit-, Kranken- und Pflegeversicherungen) und auch in Sachen Kredit (Unternehmenskredite, Immobilienkredite, ...) Beratungsdienstleistungen erbringen wir bis auf Weiteres in den darauf folgenden Bereichen: Versicherungen und Kredit aktuell noch keine Leistungen als Versicherungsberater § 34 Abs. 2 (GewO) und / oder Immobliliardarlehensberater § 34  (GewO):

 

D.h.: Wir sind - rechtlich gesehen - in diesem Feld noch nicht vollständig frei von Interessenkonflikten und somit nicht vollständig unabhängig.

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Warum dies so ist​ (Problematik: Ganzheitlichkeit! ) und dies bei Klarheit und Transparenz nicht zu Ihrem Nachteil sein muss, erklären wir Ihnen gerne in einem Kennenlernen.

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Freuen uns Sie kennen zu lernen.

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Bei Fragen - einfach melden.

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BeratungsProzess

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Wir als Ihr FinanzPlaner beraten Sie in jeder finanziellen Fragestellung. Lassen Sie uns in einem kostenfreien persönlichen oder digitalen Kennenlernen gemeinsam klären:

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  • Wo stehen Sie?​​

  • Wohin wollen Sie (Ihre persönlichen Ziele, d.h. Wünsche und Bedürfnisse und deren Priorisierung)?                             Worauf legen Sie Wert?

  • Welche unserer Dienstleistungen ist die passende für Sie?

  • Wie erreichen wir Ihr Ziel am effizientesten?

Unsere FinanzPlanung auf HonorarBasis | HonorarBeratung, d.h. unser Beratungsprozess verfolgt einen klaren Prozess:

HonorarBeratUNG. | BeratungsProzess.

1. Kennenlernen.

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Wir starten mit einem persönlichen oder digitalen Kennenlernen, welches Sie und uns lediglich unsere Zeit kostet.


Ziel unseres Kennenlernens ist das persönliche Kennenlernen, als Erstes, gleichfalls die Klärung Ihrer individuellen Fragestellungen zu einer möglichen Zusammenarbeit (anhand der Feststellung Ihrer Ziele und Erwartungen).

4. Ihr FinanzPlan

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Während Ihrer Finanzplanung vermitteln wir Ihnen

grundlegendes Wissen, damit Sie Ihre Schritte - Schritt für Schritt -nachvollziehen können und daraus folgend informierte und klare Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Finanzen treffen können.

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Selbstverständlich arbeiten wir in diesem Prozess gerne, bei Bedarf, mit Ihren Rechts- oder Steuerberatern Hand in Hand zusammen.

 

Hierfür nutzen wir neben unserer Profession und unser konsequenten Weiterbildung die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der FinanzPlanung, der Finanzwissenschaften.

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Darüber hinaus nutzen wir für Sie spezialisierte FinanzPlanungssoftware.

2. Definition: Zusammenarbeit | Mandatierung.

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Ihre individuellen Ziele, Erwartungen bilden die Basis für unsere zukünftig mögliche Zusammenarbeit.

 

D.h. ob eine ganzheitlich oder projektorientierte Beratungsdienstleistung mit oder ohne eine folgende Begleitung?


Auch stimmen wir uns in Ruhe gemeinsam ab, welches 

Honorierungsmodell für Sie und Ihre Ziele, Erwartungen zielführend ist.

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Finden wir hierbei heraus, dass dies für Sie Sinn macht, setzen wir im Anschluss den Rahmen für unsere Zusammenarbeit, d.h. wir nehmen Ihre Mandatierung (ErstInformation | Datenschutz- und KommunikationsErklärung) vor. Auch die von Ihnen gewünschte Dienstleistung halten wir in Ihrer

 

individuellen DienstleistungsVereinbarung

 

fest.

5. Umsetzung

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Optional - das heißt, wenn Sie dies wünschen, setzen wir Ihren Finanz-, ThemenPlan (Projekt) auch mit und für Sie im Finanzmarkt um (Realisierung).

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Sollten Sie keine weitere Umsetzung wünschen, endet Ihre FinanzPlanung nach der Präsentation Ihres Finanz-. ThemenPlanes (Projekt) und Sie haben hiermit alle notwendigen Informationen für alles Weitere. 

3. Start | FinanzPlanung.

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Ihre Beratung beginnt mit Aufnahme Ihrer Daten an:

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Datenaufnahme.

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Hierzu bieten wir Ihnen einen digitalen Mandanten-Ordner an.  

Wenn wir Ihre Daten vollständig vorliegen haben - können wir mit der Analyse (inkl. Ihrer Profilierung) beginnen.

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Nach Ihrer Analyse (IST) konzeptionieren wir Ihren individuellen Finanz- oder ProjektPlan | Konzeption (SOLL).

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Selbstverständlich gehen wir nicht nur konstant auf Ihre Fragen ein,   sondern können wir nur mit Ihnen gemeinsam in unserer Zusammenarbeit Ihren bestmöglichen und effizienten Finanz- oder ThemenPlan (Projekt) erarbeiten.

 

Anschließend präsentieren wir Ihnen Ihren individuell konzeptionellen Finanz- oder ThemenPlan (Projekt) ggf. inkl. der Gegenüberstellung von dem ein oder anderen Szenario.

Aus dieser Konzeptionierung werden Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen | Lösungen klar..

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6. Begleitung

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Optional - das heißt, wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie selbstverständlich gerne nach der Umsetzung individuell, ganzheitlich (FinanzPlan) aber auch projektorientiert (ProjektPlan).

 

Sie können mit uns einen persönlichen Berater haben, welcher Sie konstant begleitet und Ihnen regelmäßige: Jahres-, Halbjahres-, Quartalsgespräch (Kontrolle) anbietet und Ihren Plan und Ihre Lösungen laufend aktualisiert (d.h. auch die Überprüfung und Bewertung von Lösungen inkl. Reportings).

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Wir bieten unseren Mandanten die CRS Cloud und App kostenfrei an, damit Sie Ihren finanziellen Überblick behalten und mit der Sie u.a. auch per digitaler eSignatur für sich alles - zeitgemäß - auf den Weg bringen können. 

 

Darüber hinaus bieten wir vieles Weitere für Sie an u.a. auch ein Finanzsekretariat (Privat | Family  Office).

Honorierungsmodelle
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HonorierungsModelle
Finanzplanersiche Honorarberatung. 

​"Was nichts kostet, ist nichts wert." | Albert Einstein
 

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Wir stehen für Profession, Individualität und Klarheit. Diese können Sie auch bei unseren HonorierungsModellen erwarten.

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Wir beraten Sie ausschließlich nach Ihrem Interesse, aus diesem Grund ist unsere Finanz-, ThemenPlanung (Projekt) eine Beratung auf Honorar | HonorarBeratung.

Sie honorieren uns auf HonorarBasis.

Allerdings - wir sind in Deutschland und aus diesem Grunde besteht hier eine "gewisse" Komplexität dazu. Gerne klären wir Sie folgend darüber auf.

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Allerdings vielmehr investieren Sie letztendlich in Ihre Finanzen und in sich und der Erreichung Ihrer finanziellen Ziele!

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Wir als honorarberatender FinanzPlaner wollen Ihnen die Grundlage bieten für informierte und effiziente FinanzEntscheidungen, so, dass Sie Ihre Ziele bestmöglich erreichen können.

Anhand Ihrer persönlichen Fragestellung (Finanz-, Themen oder ProjektPlan) finden wir gemeinsam die für Sie passende Honorierung aus unseren folgenden Honorierungsmodellen:​

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HonorierungsModelle.

​

 

Unsere Dienstleistung ist so individuell wie Sie.

 

Wir als Ihr Finanzplaner arbeiten mit einem honorarbasierter Geschäftsmodell. Unsere Beratungsdienstleistungen FinanzPlanung und Anlageberatung (Vermögensberatung, - verwaltung) erfolgen ausschliesslich und rein auf Honorar.

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Aus diesem Grund, bieten wir Ihnen folgende HonorierungsModelle die sich nach Ihren Bedarf richten an: 

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Einerseits

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  • StundenBasis* | Stunde n oder StundenPakete 

       * Unser Basis | Stundensatz für unsere HonorarBeratung liegt aktuell bei 200 € inkl. MehrwertSteuer.

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Andererseits, entweder

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oder, aber auch auf

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Anders als bei der übergeordneten Beratungsdienstleistung FinanzPlanung können wir im Bereich der AnlageBeratung (Vermögensberatung, -verwaltung) auch mit Ihnen in die ProduktEbene übergehen und Ihren Plan umsetzen und Ihnen Produkte bei Bedarf auf Honorarbasis vermitteln - sofern gewünscht.

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Allerdings, im Bereich Versicherung und Kredit bieten wie Ihnen bei der Umsetzung Ihres Planes - bis auf Weiteres - die Vermittlung als traditioneller Makler an. D.h. eine Vermittlung auf HonorarBasis ist trotz dessen möglich und bei uns grundsätzlich gängig.

Bis auf Weiteres sind wir aber noch kein VersicherungsBerater oder Immobiliar-Darlehensberater.​

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Daher bieten wir - bis auf Weiteres - in der Versicherung und Kredit die Honorierung auf:

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​

  • CourtageBasis

     

​

an.​

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Hierzu aufkommende Fragen und warum eine Zusammenarbeit in diesen Bereichen mit uns trotz dessen oder erst recht von Mehrwert ist, klären wir gerne in einem persönlichen Kennenlernen.

​

In unserem Kennenlernen stimmen wir zuerst die von Ihnen detailliert gewünschte Dienstleistung ab.

Sobald wir die von Ihnen gewünschte Dienstleistung definiert haben finden wir das für Sie passende HonorierungsModell.

D.h. Sie entscheiden, welches die für Sie passende Dienstleistung ist und das für Sie passende HonorierungsModell.

​

Anschließend erhalten Sie von uns ein Angebot oder eine Dienstleistungsvereinbarung, in der wir die vereinbarte Dienstleistung | Leistung und den Preis (HonorierungsModell) für unsere Zusammenarbeit schriftlich festhalten.

​

Freue mich auf unser Kennenlernen.

 

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Ihr honorarberatender FinanzPlaner.

Ihr Honorar-FinanzanlagenBerater.

​

Carsten R. Streb | EMBA | CFP®  und EFA®

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*Steuerliche Absetzbarkeit:

 

Selbständige, Freiberufler und Unternehmer können unsere Beratungshonorare als Betriebsausgaben steuerlich absetzen.

 

Auch für Nichtselbständige können die ein oder anderen Beratungshonorare im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sein.

Hierzu bedarf es, dass Ihre Beratung in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen stehen, welche auch in der Zukunft liegen können.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Ihren Steuerberater.

  • Was benötige ich für das Kennenlernen?
    Für das Kennenlernen benötigen Sie lediglich 45 Minuten Ihrer Zeit. Wir lernen uns persönlich kennen und klären Ihre aktuelle finanzielle sowie persönliche Lebenssituation und Ihre persönliche Fragestellung (Wünsche, Bedürfnisse und Ziele). Sollten Sie ein digitales Kennenlernen wünschen benötigen Sie eine Internetverbindung, einen Internetbrowser (Software) und ein Gerät (Hardware) mit einer Kamera.
  • Muss ich persönlich zu einem BeratungsGespräch kommen?
    Wir bieten Ihnen persönliche Beratungs- und Kennenlern-Gespräche an unseren Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt an. Darüber hinaus arbeiten wir zu 100% digital und bieten Ihnen auch ein digitales Kennenlernen, sowie digitale BeratungsGespräche über Microsoft Teams an.
  • Wo bieten Sie Beratungsgespräche an?
    Wir bieten digitale und persönliche Beratungsgespräche im Rheingau, Wiesbaden, Frankfurt und Mainz an. Zu den Standorten. Darüber hinaus bieten wir bei Bedarf – nach Rücksprache -auch Beratungsgespräche vor Ort an.
  • Wie lange dauert ein BeratungsGespräch?
    Ziel Ihrer FinanzPlanung ist u.a. dass Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben – Ihr Leben. Für das Kennenlernen benötigen Sie 45 Minuten. Bei einer Zusammenarbeit kommt es auf Ihre individuelle Fragestellung an. Ihre Jahresgespräche können ggf. auch nur 45 Minuten dauern. Auch hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an.
  • Was kostet eine FinanzBeratung durch einen zertifizierten FinanzPlaner?
    Unsere Dienstleistung ist so individuell wie Sie. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene HonorierungsModelle: ​ StundenBasis | Stundensatz in Höhe von 200 € inkl. MehrwertSteuer VolumenBasis (Prozentual) Basis von Beratungs-, DienstleistungsPauschalen (Absolut)
  • Kann ich die Beratungshonorare steuerlich absetzen?
    Selbständige, Freiberufler*innen und Unternehmer*innen können unsere Beratungshonorare als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Auch für Nichtselbständige können die ein oder anderen Beratungshonorare im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierzu bedarf es, dass Ihre Beratung in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen stehen, welche auch in der Zukunft liegen können.
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