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HonorarVermittlung, ...

Unsere Honorierungsmodelle / Traditionell.

Carsten R. Streb, Ihr Finanzberater, Ihr

Als FinanzPlaner und Honorar-Finanzanlagenberater habe ich - im Sinne meiner Mandate - mich grundsätzlich für die Honorierung auf HonorarBasis entschieden. 

Allerdings allein das was in "Ihrem Interesse" liegt, sollte entscheiden wie Sie mich als Ihren FinanzPlaner honorieren wollen. 

 

D.h. nicht:

"Entweder - oder"

 

oder auch

 

"Schwarz oder Weiß"

 

sondern - bis auf Weiteres - biete ich meinen Mandaten: "Sowohl, als auch" d.h.:
 

HonorarVermittlung & Courtage- / ProvisionBasis (Nicht im Bereich: Anlagen)

an.

Wann könnte diese Honorierung in Ihrem Sinne sein?

Sie lernen gerade einen FinanzPlaner (seit 2012) kennen!

Auf der einen Seite, als FinanzPlaner berate und begleite ich, nicht immer, aber in der Regel meine Mandate und deren Finanzen: Ganzheitlich.

Diese Ganzheitlichkeit bedeutet, dass ich es mir nicht, wie ggf. andere Berater*innen, dergleichen einfach machen kann, in nur einem Markt aktiv zu sein, sondern den Interessen meiner Mandate  - ganzheitlich - gerecht werden muss. D.h ich berate Sie in den FinanzMärkten:

Anlagen

Versicherung (inkl. Versicherungsanlagen)

und

Kredit.

Abgesehen von den Bereichen: "Strategische FinanzPlanung" und "Anlagen", in denen ich Ihnen nur noch eine reine Honorarberatung als FinanzPlaner und Honorar-Finanzanlagenberater anbieten kann.

Muss, oder kann ich Ihnen im Bereich: "Versicherung und Kredit" entweder die Honorarvermittlung oder die traditionelle Beratung auf Courtagebasis anbieten.

Der zarte Spross des Honorarberaterzweiges in der Finanzberatung hat eine schöne und interessante Entwicklung genommen - an der ich die letzten Jahrzehnte teilhaben durfte - leider ist diese Entwicklung bei weitem noch nicht abgeschlossen.

In diesen beiden Märkten, gerade in Deutschland, sind einerseits nicht immer Honorarberater*innen "gewünscht" (aufgrund Ihrer Art und aufgrund Ihrer Anzahl), oder die Produktanbieter*innen (Markanteil) sind nicht in der Lage mit diesen zusammen zu arbeiten.

Andererseits gibt es leider auch Produktverkäufer*innen (oftmals angebunden an eine GmbH oder AG) die sich Honorarberater*in nennen dürfen.

Stellen Sie sich vor:

Eine Produktlösung ist für Sie das zielführendste Produkt zur Erreichung Ihrer Ziele, auch nach Kosten der Beratung. Allerdings gibt es dieses Produkt nur auf Courtagebasis!

Was nun?

Ein*e echte*r Honorarberater*in ist Ihnen verpflichtet dieses Produkt anzubieten.

Unserer Meinung nach ist sicherlich seitens der Gesetzgebung noch Einiges zu tun. Aus diesem Grund sind wir mit unserem Bundestagsabgeordneten und dem entsprechenden Ausschuss im regelmäßigen Austausch.

Auf der anderen Seite bringt meine langjährige Tätigkeit als FinanzPlaner die Verantwortung für meine Mandate mit sich. Ob:

  • Langjährige, vertrauensvolle Mandate 

  • Neue Mandate

die sich, qualifizierte Beratung wünschen oder suchen und z.B. gerade in Ihrem Leben am Start Ihrer: Karriere, Existenz oder sogar Familiengründung stehen.

Gerade auch als FinanzPlaner bin ich hieraus verpflichtet - in Ihrem Sinne - Ihnen dies weiterhin oder in dieser persönlichen Situation anbieten zu können. Wohlgemerkt: 

 

Sofern dies in Ihrem Sinne ist!

Stellen Sie sich vor:

Auch eine Honorarberatung kann ggf. nicht in Ihrem Sinne sein!

 

Bis auf Weiteres erhalten Sie bei Carsten R. Streb, Ihr FinanzPlaner. die Wahl des Honorierungsmodells (bis auf den Bereich: Anlagen).

Gerade diese Wahlmöglichkeit (in diesen o.g. Bereichen), kann für das - ein oder andere - Mandat u.a. auch gerade in einer ganzheitlichen Beratung und Begleitung einen absoluten Mehrwert darstellen. 

Als ehrbarer Kaufmann gibt es allerdings keine Wahl in Sachen: Klarheit!

Meine Mandate erhalten: Mein Versprechen auf Transparenz!

Lassen Sie uns dies gerne persönlich in einem Kennenlernen, oder vorab Ihrer Beratung abstimmen:

Allein, was in Ihrem Interesse ist sollte entscheiden, wie Sie mich honorieren.

   

Ihre Entscheidung!

 

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