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HonorarBeratung.  In Wiesbaden, Frankfurt und Mainz,         oder Bundesweit.

 

Zertifizierter FinanzPlaner. | Inkl. Erlaubnis: Honorar-FinanzanlagenBerater.

Was ist für uns Honorarberatung?

Die HonorarBeratung ist eine Beratungsdienstleistung durch einen unabhängigen und bestmöglich qualifizierten Berater (Dienstleister).

 

Ein HonorarBerater wird allein durch ein Honorar von den Beratungsempfangenden (Konsument) honoriert. Das heißt:

​

  • Es erfolgen keine oder weiteren Honorierungen Dritter 

  • Es bestehen keine geschäftlichen Verflechtungen zu Produktherstellern (Finanzdienstleister, Gesellschaften)

 

Bei einer Honorarberatung, können Sie somit eine Dienstleistung rein in Ihrem Interesse erwarten.

​

Allerdings sollten Sie folgendes beachten:

 

Einerseits gibt es nicht den "Finanzberater" auf Augenhöhe wie z. B. im Vergleich mit unabhängigen und examinierten Steuer- oder RechtsBeratern.

Leider gibt es eine Vielzahl von unterschiedlichsten zu bewertenden Qualifkationen und Zulassungen.

​

Der Begriff HonorarBerater, als solches, gibt Ihnen leider bzgl. der Qualifikation des Beraters keine Antwort.

Sie sollten sich genau überlegen, welchen "HonorarBerater" mit welchen theoretischen Qualifikationen aber auch praktischer Erfahrung Sie wählen.

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Aus diesem Grunde wollen wir für unsere Mandanten Transparenz und Vertrauen schaffen:
Wir sind ein qualifizierter, d.h. akkreditierter und zertifizierter FinanzPlaner des Financial Planer Standard Board e. V. (FPSB e. V.).

Das bedeutet, dass wir mit festgelegten Beratungsgrundsätzen arbeiten und uns im besonderen an Ethikregeln halten.

​D.h. sollten Sie ein "Finanzberater" auf der o.g. Augenhöhe sich wünschen, dann kann o.g. Akkreditieren und Zertifizierung Ihnen einen - aus unserer Sicht - bestmöglichsten Ansatz bieten.

​

Andererseits ist der HonorarBerater oder die HonorarBeratung im Bereich der Finanzdienstleistung nach deutscher Rechtsprechung leider nicht wirklich geschützt und Sie sollten sich somit auch hier genau überlegen, welchen Berater oder "ggf. vermeintlichen HonorarBerater" Sie wählen.

​Als finanzplanerischer Honorarberater sind wir auch im Verbund deutscher Honorarberater registriert.​

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Hierzu mehr im Folgendem:

 

 

Reinste Form der HonorarBeratung.

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Eine reine strategische Finanz-, Themen oder ProjektPlanung durch einen qualifizierten, d.h. akkreditierten und zertifizierten FinanzPlaner kann nur auf HonorarBasis, d.h. HonorarBeratung erfolgen. Diese hat erst einmal nichts mit einer Umsetzung, d.h. mit konkreten Produkten und deren Vermittlung zu tun.

​

Erst nach dem Abschluss dieser strategischen Finanz-, Themen oder ProjektPlanung kann die ggf. anschließende Umsetzung eines Planes zu der konkreten Empfehlungen von ProduktGattungen, Produkten und ggf. deren Vermittlung und darüber hinaus deren ggf. anschließender Betreuung erfolgen wie z.B. in einer AnlageBeratung oder einer VermögensBeratung.

​

Man kann somit behaupten, dass die FinanzPlanung die "reinste Form" der HonorarBeratung (BeraterEbene) darstellt. Insbesondere, aufgrund Ihrer sauberen rechtlichen Trennung zwischen Beratung und Produktempfehlungen und - vermittlungen.​​​​

​

​

Mehrwert von finanzplanerischer Honorarberatung:​​

Individualität.

Unser ganzheitlicher finanzplanerischer Beratungsansatz auf HonorarBasis bietet Individualität (maßgeschneiderte Lösungen).Ernsthaft individuelle, d.h. bessere und effizientere Finanz - Entscheidungen aufgrund Ihres individuellen Finanz-, Themen oder ProjektPlanes. 

Effizienz.

Aufgrund unserer Profession arbeiten wir tagtäglich an der Effizienz Ihres FinanzPlanes.

Ausgangsbasis ist auch Ihre KostenEffizienz. Wir erhalten durch Klarheit und Transparenz einen bestmöglichen Überblick über anfallende Kosten und die bestmögliche Effizienz (GesamtkostenQuote).

Lernen Sie bei uns auch den Unterschied zwischen Kosten und Investitionskosten kennen.

 

Allerdings darüber hinaus arbeiten wir in gleicher Intensität an der Anlage-, Steuer- und VerhaltensEffizienz Ihres FinanzPlanes.

Zeit.

Unsere HonorarBeratung führt sie an Ihre Ziele.
Für ein glücklicheres, gesünderes und wohlhabenderes Leben (Lebensqualität). 

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Mehr:

  • Vertrauen.     

  • Innerer Frieden (Finanziell).

  • Erfolg | Gefühl etwas erreicht zu haben.

  • Zuversicht.

​Wir streben nach Ihrem finanziellen Glück.

​

Ihr finanzplanerischer HonorarBerater.

​

​

Carsten R. Streb | EMBA.

​

Honorarberatung. Umsetzung.
Finanz-, ThemenPlan oder Projekt.

​Unser finanzplanerischer Ansatz, sowie unsere langjährige theoretische und praktische Erfahrung ermöglichen es uns, unsere Mandanten finanzplanerisch ganzheitlich zu beraten.

 

Darüber hinaus hat Carsten R. Streb e. K. im Bereich Anlagen eine entsprechenden Erlaubnisse (Gewerbe), im speziellen:

​​

  • Honorar-Finanzanlagenberater § 34 h Absatz 1, Seite 1 Nummer 1 – 3 (GewO)

 

Wir sind einer von nur ca. 300 deutschen Honorar-Finanzanlagenberater. Dies bedeutet, dass auch die Umsetzung und Vermittlung Ihrer Anlage, ebenso wie die Beratung auf HonorarBasis erfolgt. Carsten R. Streb  e. K. erhält hierfür keine andere Honorierung. 

​

Unabhängig von der Honorierung, ist das alleinige Interesse unserer Mandanten ausschlaggebend für unsere Beratung und Empfehlung.

 

Ergänzende Information | Insbesondere zur rechtlichen Klarstellung (explizit für unsere Mitbewerber):

 

In unserer Profession und übergeordneten Dienstleistung der FinanzPlanung aber der ggf. darauf folgenden Anlageberatung und Vermögensberatung,- verwaltung sind wir:

 

Frei von Interessenkonflikten und unabhängig.

​

Da wir Sie je nach Bedarf - ganzheitlich beraten - d.h. auch in Sachen Versicherungen (Versicherungsanlagen, biometrische, private und geschäftliche Risiken) und auch in Sachen Kredit (Unternehmenskredite, Immobilienkredite, ...) erbringen wir bis auf Weiteres in den darauf folgenden Bereichen: Versicherungen und Kredit aktuell noch keine Leistungen als Versicherungsberater § 34 Abs. 2 (GewO) und / oder Immobliliardarlehensberater § 34  (GewO):

 

D.h. wir sind - rechtlich gesehen - explizit hier noch nicht vollständig frei von Interessenkonflikten und somit nicht vollständig unabhängig.

​

Warum dies so ist und warum dies für viele von unseren vertrauensvollen Mandaten ggf. erst recht der Grund ist mit uns zusammen zu arbeiten:

​

Erklären wir Ihnen gerne in einem Kennenlernen.

​

Freuen uns Sie kennen zu lernen.

​

Carsten_Streb_Eltville_Honorarberatung.jpg
BeratungsProzess

​

​

 

 

Wir sind FinanzPlaner und beraten Sie in jeder Phase Ihres Lebens. Lassen Sie uns gemeinsam klären:

​

​​

  • Wo stehen Sie?​​

  • Worauf legen Sie wirklich Wert (Profilierung)?​

  • Wohin wollen Sie (Ihre persönlichen Ziele, d.h. Wünsche und Bedürfnisse und deren Priorisierung)?​

  • Wie kommen Sie dort hin?


Unsere FinanzPlanung auf HonorarBasis (HonorarBeratung) verfolgt einen klaren Prozess:

HonorarBeratUNG. | BeratungsProzess.

1. Kennenlernen.

​

​

​

Wir starten mit einem persönlichen oder digitalen Kennenlernen 

 

dieses kostet Sie und mich lediglich unsere Zeit.


Ziel unseres Kennenlernens ist das persönliche Kennenlernen an sich und die Feststellung Ihrer Ziele, Erwartungen und die Klärung Ihrer individuellen Fragestellungen zu einer möglichen Zusammenarbeit.

4. Ihr FinanzPlan

​

Während Ihrer Finanzplanung vermitteln wir Ihnen

grundlegendes Wissen, damit Sie Ihre Schritte - Schritt für Schritt nachvollziehen können und daraus folgend informierte und klare Entscheidungen hinsichtlich Ihrer Finanzen treffen können.

​

Selbstverständlich arbeiten wir in diesem Prozess gerne mit Ihren Rechts- oder Steuerberatern Hand in Hand zusammen.

 

Hierfür nutzen wir u.a. für Sie hochwertige FinanzPlanungssoftware und darüber hinaus aufgrund unser konsequenten Weiterbildung die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse der FinanzPlanung, der Finanzwissenschaften.

2. Definition | Mandatierung

​

Ihre individuellen Ziele, Erwartungen und Fragen bilden die Basis für unsere mögliche zukünftige Zusammenarbeit (ganzheitlich oder projektorientiert).
Auch stimmen wir uns gemeinsam ab,welches Honorierungsmodell in Ihrem Sinne und für Sie und Ihre Ziele, Erwartungen zielführend sein kann.

​

Im Anschluss setzen wir den Rahmen für unsere Zusammenarbeit, d.h. die Mandatierung mit der von Ihnen gewünschten Dienstleistung (Auftragsklärung) - schriftlich festgehalten:

 

Ihrer individuellen Dienstleistungsvereinbarung.

5. Umsetzung

​

Optional - das heißt, wenn Sie dies wünschen, setzen wir Ihren Finanz-, Themen oder ProjektPlan  nach der Konzeption auch mit und für Sie um (Realisierung).

​

Sollten Sie keine gemeinsame Umsetzung wünschen, endet Ihre FinanzPlanung nach der Präsentation Ihres FinanzPlanes / Ihres ProjektPlanes und Sie haben hiermit die notwendigen Informationen für alles Weitere. 

3. Start | FinanzPlanung

​

 

Ihre FinanzPlanung beginnt mit der Datenaufnahme.

Hierzu können wir Ihnen einen digitalen - gemeinsamen Mandanten-Ordner - anbieten. 

Wenn wir Ihre Daten vollständig vorliegen haben - können wir mit der Analyse (inkl. Mandanten-Profilierung) beginnen.

​

Nach dieser Analyse (IST) konzeptionieren wir Ihren individuellen Finanz- oder ProjektPlan | Konzeption (SOLL).

Selbstverständlich gehen wir nicht nur konstant auf Ihre Fragen ein - sondern können wir nur mit Ihnen in der Zusammenarbeit Ihren bestmöglichen und effizienten Finanz- oder ProjektPlan erarbeiten.

 

Anschließend präsentieren wir Ihnen Ihren FinanzPlan (ggf. inkl. des ein oder anderen Szenarios) und dessen daraus klar werdenden konkreten Empfehlungen | Lösungen.

​

6. Begleitung

​

Optional - das heißt, wenn Sie dies wünschen, begleiten wir Sie selbstverständlich gerne individuell, ganzheitlich (FinanzPlan) aber auch projektorientiert (ProjektPlan).

 

Sie haben mit uns einen persönlichen Berater der Sie konstant begleitet und Ihnen regelmäßige: Follow Ups (Kontrolle) anbietet und Ihren FinanzPlan und Ihre Lösungen laufend aktualisiert (d.h. auch die Überprüfung und Bewertung von Lösungen inkl. Reportings).

​

Auch bieten wir unseren Mandanten die CRS Cloud und App kostenfrei an, damit Sie Ihren finanziellen Überblick behalten und mit der Sie u.a. auch per digitaler eSignatur für sich alles - zeitgemäß - auf den Weg bringen können. 

 

Darüber hinaus bieten wir für die ein oder anderen Mandanten ein Finanzsekretariat an.

Honorierungsmodelle
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  • Was benötige ich für das Kennenlernen?
    Für das Kennenlernen benötigen Sie lediglich 45 Minuten Ihrer Zeit. Wir lernen uns persönlich kennen und klären Ihre aktuelle finanzielle sowie persönliche Lebenssituation und Ihre persönliche Fragestellung (Wünsche, Bedürfnisse und Ziele). Sollten Sie ein digitales Kennenlernen wünschen benötigen Sie eine Internetverbindung, einen Internetbrowser (Software) und ein Gerät (Hardware) mit einer Kamera.
  • Muss ich persönlich zu einem BeratungsGespräch kommen?
    Wir bieten Ihnen persönliche Beratungs- und Kennenlern-Gespräche an unseren Standorten in Mainz, Wiesbaden und Frankfurt an. Darüber hinaus arbeiten wir zu 100% digital und bieten Ihnen auch ein digitales Kennenlernen, sowie digitale BeratungsGespräche über Microsoft Teams an.
  • Wo bieten Sie Beratungsgespräche an?
    Wir bieten digitale und persönliche Beratungsgespräche im Rheingau, Wiesbaden, Frankfurt und Mainz an. Zu den Standorten. Darüber hinaus bieten wir bei Bedarf – nach Rücksprache -auch Beratungsgespräche vor Ort an.
  • Wie lange dauert ein BeratungsGespräch?
    Ziel Ihrer FinanzPlanung ist u.a. dass Sie mehr Zeit für das Wesentliche haben – Ihr Leben. Für das Kennenlernen benötigen Sie 45 Minuten. Bei einer Zusammenarbeit kommt es auf Ihre individuelle Fragestellung an. Ihre Jahresgespräche können ggf. auch nur 45 Minuten dauern. Auch hier kommt es auf Ihre individuelle Situation an.
  • Was kostet eine FinanzBeratung durch einen zertifizierten FinanzPlaner?
    Unsere Dienstleistung ist so individuell wie Sie. Aus diesem Grund bieten wir Ihnen verschiedene HonorierungsModelle: ​ StundenBasis | Stundensatz in Höhe von 200 € inkl. MehrwertSteuer VolumenBasis (Prozentual) Basis von Beratungs-, DienstleistungsPauschalen (Absolut)
  • Kann ich die Beratungshonorare steuerlich absetzen?
    Selbständige, Freiberufler*innen und Unternehmer*innen können unsere Beratungshonorare als Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Auch für Nichtselbständige können die ein oder anderen Beratungshonorare im Rahmen der Werbungskosten steuerlich absetzbar sein. Hierzu bedarf es, dass Ihre Beratung in Zusammenhang mit der Erzielung von steuerpflichtigen Einnahmen stehen, welche auch in der Zukunft liegen können.
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